Christofer schrieb am 19 Dezember 2012 um 06:35 Uhr
sagt:[…] imaadgiadne4adrer Raum) und opeadriert mit der Unteradscheiaddung besser/schlechter. Wir hatadten festadgeadhaladten, dass durch dieadses Setadting Lehadrer und Schfcadler von Situaadtion zu Situaadtion neu geforaddert sind.a0Wir […]
Hgfh schrieb am 21 Dezember 2012 um 14:24 Uhr
Peter Hartig schreibt:> Wenn also, liebe „Welt“, gseieetlte dcberstunden bei deutschen Filmschaffenden nicht abgerechnet werden, dann eben nicht „oft schon deshalb, weil sie gegen diese Bestimmungen verstodfen.“ Weil ne4mlich „diese Bestimmungen“, also das Arbeitszeitgesetz, hier nicht gelten. <Doch! Ein deutsches Gesetz verliert seine Gfcltigkeit nicht so leicht. Das Arbeitszeitgesetz kann erst seit ein paar Jahren nur durch einen gfcltigen Tarifvertrag fcberschrieben werden. Gfcltig wird ein Tarifvertrag, wenn eine dieser Bedingungen erffcllt ist:1. Der Tarifvertrag wird vom Bundesministerium ffcr Arbeit ffcr allgemein gfcltig erkle4rt wird.2. Im individuellen Arbeitsvertrag steht: "Es gilt der Tarifvertrag"3. Die Tarifregelungen treten automatisch in Kraft, wenn der Arbeitnehmer in der Gewerkschaft und der Arbeitgeber bei einer der Arbeitgebervereinigungen Mitglied ist, die den Tarifvertrag unterschreiben haben.1. ist nicht erfolgt und ich sche4tze, dadf 2. & 3. nur bei 0,1 % bis allerhf6chstens (glaube aber nicht wirklich an eine so hohe Zahl) 10 % der Vertragsverhe4ltnisse beim Film zur Anwendung kommt.Also ffcr die fcberwiegende Mehrheit der Filmschaffenden gilt der Tarifvertrag juristisch nie! Deshalb gilt ffcr die grodfe Mehrheit (ffcr fast alle?) das Arbeitszeitgesetz!So ist zumindest mein Kenntnisstand und vielleicht ein Anlass sich noch einmal ein wenig eingehender mit dem Thema zu besche4ftigen. Google, Wikipedia und so…Kommentar bewerten: 2 0
qkiyfgj schrieb am 22 Dezember 2012 um 03:46 Uhr
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rbijpyje schrieb am 22 Dezember 2012 um 03:46 Uhr
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